die aller erste Satzung vom 10.07.1995
1. Die maximale Teilnehmerzahl für das Pfingstzeltlager beträgt 15 Herren.
2. Bei unbegründetem Nichterscheinen werden 50 Liter Freibier erhoben. Zahlbar sofort !!
3. Bei Nichtteilnahme am Lager können keine Regreßansprüche geltend gemacht werden.
4. Falls ein Mitglied nicht mitreisen kann, werden die Reisezuschüsse aus der Wakaluba-Clubkasse anteilmäßig erstattet.
5. Es gilt die allgemeine Schweigepflicht.
6. Für Frauen besteht nicht die Möglichkeit dem Club beizutreten.
7. Der Austritt aus dem Club ist ohne Wartezeit möglich. (Ohne Regreßansprüche)
8. Bei Wahlen und zu treffenden Entscheidungen gilt die 2/3 Mehrheit. Der Präsident hat das Vetorecht.
9. Spenden sind stets willkommen.
10. Wer den Mitgliedsausweis verliert, kommt in den Genuß, einmal das „GRINDIGE L“ abzuschwimmen.
11. Die Höchststrafe bei einstimmigem Beschluß ist einmal „ TEICHHOLEN“ (ähnlich Kielholen).
12. Bei Veranstaltungen müssen nicht teilnehmende Mitglieder anteilmäßig bezahlen. Dieses gilt auch für auswärtige Veranstaltungen.
13. Das Motto des Clubs heißt: "Und daheim tun wir’s auch gern alllllllein!!"