die aktuelle Satzung (Stand: 05.06.2022)
1. Die maximale Teilnehmerzahl für das Pfingsttreffen beträgt 18 Herren.
2. Bei unbegründetem Nichterscheinen am Pfingsttreffen werden 50 % der „Einzahlung“ erhoben !!
3. Bei Nichtteilnahme am Pfingsttreffen können keine Regressansprüche geltend gemacht werden.
4. Falls ein Mitglied an einer Club - Fahrt nicht teilnimmt, werden die Reisezuschüsse aus der Wakaluba - Clubkasse anteilmäßig erstattet.
5. Ausgaben bis zu 250 € sind nach Genehmigung der Anwaltskanzlei „MüSeBö“ möglich. Mehrausgaben nur nach Rücksprache aller Mitglieder.
6. Es gilt die allgemeine Schweigepflicht.
7. Für Frauen besteht nicht die Möglichkeit dem Club beizutreten.
8. Der Austritt aus dem Club ist ohne Wartezeit möglich. (Ohne Regressansprüche)
9. Bei Wahlen und zu treffenden Entscheidungen gilt die 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Neuaufnahmen stets einstimmig. Der Präsident hat das Vetorecht und wird, wie alle Minister auf 2 Jahre gewählt. Stellt sich bei der Präsidentenwahl kein Gegenkandidat, so gilt automatisch der "letzte Präsident" für die nächste Legislaturperiode als wiedergewählt.
10. Spenden sind stets willkommen.
11. Wer den Mitgliedsausweis verliert, nachmacht, oder verfälscht, kommt in den Genuss während der JHV die vollständige Bedienung aller anwesenden Mitglieder und Gäste zu übernehmen. Nach Info an „MüSeBö“ besteht die Möglichkeit, durch Zahlung von einem 30 l Faß, sich bis zum jeweils nächsten Pfingstfest von jeglichen Ausweiskontrollen freizukaufen.
12. Bei Veranstaltungen müssen nicht teilnehmende Mitglieder anteilmäßig bezahlen. Dieses gilt auch für auswärtige Veranstaltungen.
13. Zahlungen: 12,50 € bei Hochzeiten, Scheidungen, Nachgeburten aus der Club-Kasse
14. Es sind 15,00 € von jedem in die Club-Kasse zu zahlen, wenn ein Mitglied es schafft, im TV, oder im Radio das Wort „Wakaluba-Club“, zu nennen
15.Der ab 01.08.2022 monatlich zu leistende Club-Beitrag beträgt 50,00 €.
16. Das Motto des Clubs heißt: "Und daheim tun wir´s auch gern allllein!!"